Begriffe rund um die staatlich geförderte Energieberatung für Wohngebäude, BAFA- und KfW-Programme sowie die Rolle des Energieberaters.
Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Staatlich geförderte Vor-Ort-Beratung nach der BAFA-Richtlinie für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Ergebnis ist entweder ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder ein Konzept zur Komplettsanierung. Pflichtleistung, wenn Förderung über die BEG-Einzelmaßnahmen angestrebt wird.
Siehe auch: iSFP, BAFA, BEG
Mehr dazu: Energieberatung
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein nach BAFA-Vorgaben erstellter, schrittweiser Sanierungsplan für ein bestehendes Wohngebäude. Er bündelt aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete und erhöht die BEG-Förderquote für Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte (iSFP-Bonus). Gültigkeit für die Umsetzung: bis zu 15 Jahre.
iSFP-Bonus
Zusätzliche 5 % Förderung auf BEG-Einzelmaßnahmen, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde. Gilt pro Wohneinheit bis zu einer Bemessungsgrenze von 60.000 € pro Kalenderjahr.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bewilligt unter anderem die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude sowie BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung).
KfW
Die staatliche Förderbank wickelt die BEG-Förderung für Heizungstausch (KfW 458) und Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (KfW 261) ab. Anträge laufen über das KfW-Zuschussportal, in der Regel vor Beginn der Maßnahme.
BEG– Bundesförderung für effiziente Gebäude
Dachprogramm für die Förderung energieeffizienter Neubauten, Sanierungen, Einzelmaßnahmen und Heizungstausch. Untergliedert in BEG WG (Wohngebäude), BEG NWG (Nichtwohngebäude) und BEG EM (Einzelmaßnahmen).
BEG-EM
BEG für Einzelmaßnahmen: Zuschüsse für einzelne energetische Sanierungen wie Dämmung, Fenster oder Anlagentechnik. Grundförderung 15 %, mit iSFP-Bonus 20 %, Bemessungsgrenze 30.000 € (60.000 € mit iSFP) pro Wohneinheit und Jahr.
Siehe auch: iSFP-Bonus, BAFA
Heizungsförderung (KfW 458)
Zuschuss für den Tausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Wärmeerzeuger, vor allem Wärmepumpen, Biomasse- und Hybridanlagen. Grundförderung 30 %, ergänzt um Klimageschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienzboni – maximal 70 %.
Effizienzhaus
Standard für energetisch sanierte oder neu gebaute Wohngebäude, definiert über Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust im Vergleich zum GEG-Referenzgebäude. Stufen: EH 85, 70, 55, 40 – die Zahl ist der zulässige Primärenergiebedarf in Prozent.
Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE-Liste)
Vom Bund geführtes Verzeichnis qualifizierter Energieberater. Eintrag ist Voraussetzung, um BAFA-Energieberatungen sowie BEG-Förderungen für Wohngebäude zu beantragen und zu begleiten.
Energieeffizienz-Experte
Berater mit Bauvorlageberechtigung oder technischer Qualifikation und Zusatzausbildung Energieberatung. Nur er darf BzA und TPN für die geförderten BEG-Programme ausstellen.
Siehe auch: BzA, TPN, EEE-Liste
BzA– Bestätigung zum Antrag
Vom Energieeffizienz-Experten ausgestellter Nachweis, dass eine geplante Maßnahme die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllt. Wird beim Förderantrag eingereicht.
TPN– Technischer Projektnachweis
Nach Abschluss der Maßnahme bestätigt der Energieeffizienz-Experte mit dem TPN die fachgerechte Umsetzung. Erst dann zahlt der Fördergeber den Zuschuss aus.
Baubegleitung
Förderfähige Leistung des Energieberaters: Planung, Ausschreibungsunterstützung, Qualitätssicherung auf der Baustelle und Verwendungsnachweis. Bei BEG-EM mit 50 % bezuschusst, max. 5.000 € pro Vorhaben.
Quick-Check Energieberatung
Kompakter Vor-Ort-Termin mit kurzem Bericht – ohne Förderantrag. Sinnvoll, um vor einer iSFP-Beauftragung Klarheit über Sanierungs- oder Wärmepumpeneignung zu bekommen.
Siehe auch: iSFP, Wärmepumpe
Mehr dazu: Quick-Check
Energieausweis
Pflichtdokument bei Verkauf oder Neuvermietung, das den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt. Zu unterscheiden sind Verbrauchs- und Bedarfsausweis – der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger für Sanierungsentscheidungen.
Bedarfsausweis
Energieausweis auf Basis einer technischen Berechnung der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Unabhängig vom Nutzerverhalten und Pflicht für ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten ohne nachgewiesene Sanierung.
Verbrauchsausweis
Energieausweis auf Basis des tatsächlichen Heizenergieverbrauchs der letzten drei Jahre. Einfacher zu erstellen, aber stark vom Nutzerverhalten abhängig – weniger geeignet als Sanierungsgrundlage.